Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Verhältnis zwischen dem Mieter und Ferienhausverwaltung Nord, Göhrener Weg 4b, 24960 Glücksburg sowie dem Vermieter der Ferienwohnung oder des Ferienhauses. Der Mietvertrag wird von Ferienhausverwaltung Nord im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung oder des jeweiligen Ferienhauses abgeschlossen. Dieser, nicht Ferienhausverwaltung Nord, ist Vermieter des Ferienobjektes. Ferienhausverwaltung Nord ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Ferienhausverwaltung Nord ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.

2. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.

(1) Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten "kostenpflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt des Mietvertrages von Ferienhausverwaltung Nord ist der Vertrag geschlossen.

(2) Erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief, erhält der Mieter den Mietvertrag. Dieser Vertrag wird durch den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.

3. Mietgegenstand

1) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgerüstet.

(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.

(3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

(4) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt mitgebracht werden. Bei der Buchung eines Nichtraucherobjekts ist das Rauchen im Objekt untersagt.

(5) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich Ferienhausverwaltung Nord anzuzeigen.

(6) Ferienhausverwaltung Nord hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Parkplatzes. Soweit dem Mieter ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet Ferienhausverwaltung Nord nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt.

(7) Falls dem Mieter im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, gilt Folgendes: Der Mieter verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für

die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte;
rechtswidrige Kontaktaufnahmen;
die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und/oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte;
die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte zur Folge haben;
den unaufgeforderten Nachrichtenversand (sogen. "Spamming");
die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.
Im Falle des Verstoßes gegen diese Pflichten haftet der Mieter Ferienhausverwaltung Nord bzw. dem Vermieter des Mietobjekts auf Schadensersatz. Der Mieter verpflichtet sich, Ferienhausverwaltung Nord und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist Ferienhausverwaltung Nord bemüht, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen.

4. Miete, Zahlungen

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an Ferienhausverwaltung Nord zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung und der Servicepauschale sind obligatorisch.

(2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises an Ferienhausverwaltung Nord zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag an Ferienhausverwaltung Nord zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Ferienhausverwaltung Nord. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen/Reservierungen 10 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen.

5. Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung

(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber Ferienhausverwaltung Nord zu erklären. Ferienhausverwaltung Nord bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:

bis 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises,
Ab dem 29. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt werden 80% der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Ferienhausverwaltung Nord.
(2) Ferienhausverwaltung Nord empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

(3) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt Ferienhausverwaltung Nord den Umbuchungswunsch innerhalb des gebuchten Ferienobjektes

bis zum 30. Tag vor Mietbeginn, fällt für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00€ an.
Ab dem 29.Tag vor Mietbeginn ist keine Umbuchung mehr möglich. In diesem Fall kann der Vertrag zu den oben genannten Bedingungen storniert werden.
Die Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt ist mit einer Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen. Es gelten die Bedingungen aus Punkt 5.1. und 5.2.

Bitte beachten Sie die bei Buchung ggf. abweichenden Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners.

6. Rücktritt des Vermieters

(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Ferienhausverwaltung Nord gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Ferienhausverwaltung Nord berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.

(2) Ferienhausverwaltung Nord ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls

höhere Gewalt oder andere vom Vermieter bzw. von Ferienhausverwaltung Nord nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,
Ferienhausverwaltung Nord begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Feriendomizils den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Ferienhausverwaltung Nord oder des jeweiligen Eigentümers/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Ferienhausverwaltung Nord zurechnen ist,
ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt von Ferienhausverwaltung Nord entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

7. Anreise, Kurtaxe

(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag.

(3) Aufgrund Satzung der Gemeinde besteht für Ferienhausverwaltung Nord die Verpflichtung, die Kurabgabe (Kurtaxe) von dem Mieter bei dessen Anreise einzuziehen. Die Kurkarten werden nach Zahlung der Kurtaxe bei Anreise übergeben

8. Abreise

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und die ausgehändigten Schlüssel am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die Schlüssel auszuhändigen.

(1) Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter.

(2) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen, Markisen eingefahren. Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts durch Ferienhausverwaltung Nord. Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich Ferienhausverwaltung Nord die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens 100,00 € ausdrücklich vor.

9. Haftung von Ferienhausverwaltung Nord

Ferienhausverwaltung Nord haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter und Ferienhausverwaltung Nord auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Ferienhausverwaltung Nord und/oder der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haften Ferienhausverwaltung Nord und der Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung von Ferienhausverwaltung Nord und/oder des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Ferienhausverwaltung Nord und/oder des Vermieters auftreten, wird Ferienhausverwaltung Nord bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10. Schlussbestimmung

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Flensburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Flensburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Personenbezogene Daten

Der Vermieter und Ferienhausverwaltung Nord erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Vermieter und/oder Ferienhausverwaltung Nord kann der Mieter jederzeit der Datenschutzerklärung von Ferienhausverwaltung Nord auf der Website unter Datenschutz entnehmen.